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Staatliche Anerkennung für
Chöre - Zelterplakette
Die Zelter-Plakette wurde 1956 von
Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss gestiftet als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich
in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der
Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung
des kulturellen Lebens erworben haben
(Erlaß vom 7. August 1956). Damit ist schon erkennbar, daß
diese Auszeichnung nicht eine Einrichtung des Deutschen Sängerbundes,
sondern eine staatliche Anerkennung ist. Sie folgt daher eigenen
Verleihungsrichtlinien, auf die der Deutsche Sängerbund grundsätzlich
keinen Einfluß nehmen kann.
Geschichte der Zelter-Plakette
Die Geschichte der Zelter-Plakette
reicht in die zwanziger Jahre unseres Jahr-hunderts zurück.
Durch Runderlaß stiftete der für die Belange der Laienmusik
aufgeschlossene Preußische Minister für Wissenschaft,
Kunst und Volksbildung, Boelitz, im Jahre 1922 drei künstlerisch
gestaltete Gedenkblätter als staatliche Anerkennung für
Laienchöre aus Anlaß ihres 50-, 75- und 100jährigen
Beste-hens. Wenige Jahre später traten an die Stelle der Gedenkblätter
Plaketten in Bronze, Silber und Gold. Diese Zelter-Plaketten wurden
bis zum Beginn des Jah-res 1942 verliehen. Aber schon 1940 hieß
es, daß nur die bereits eingereichten Anträge zur Verleihung
der Zelter-Plakette berücksichtigt würden; alle anderen
sollte man bis nach Kriegsende zurückstellen. Beim Wiederaufbau
nach dem Krieg ergriff der Deutsche Sängerbund die Initiati-ve,
um die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für langjährige
Bemühun-gen und besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorgesanges
wieder ins Leben zu rufen. Diese Anregung wurde von staatlicher
Steile aufgegriffen. Am 7. August 1956 unterzeichnete Bundespräsident
Professor Theodor Heuss den Erlaß, in dem die Zelter-Plakette
erneut gestiftet wurde. Mit dem gleichen, Datum wurden die Richtlinien
veröffentlicht, in denen die Einzelheiten für die Verlei-hung
festgelegt sind. |